Die anfallenden Kosten für anwaltliche Leistungen können grundsätzlich aus verschiedenen Abrechnungsmethoden bemessen werden:
- Eine Abrechnung gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) regelt die Entlohnung von Anwälten im Zivilverfahren und Teilen des Strafverfahrens
- Allgemeine Honorarkriterien (AHK) werden herangezogen, um das Rechtsanwaltstarifgesetz zu ergänzen und sind hier insbesonders die Entlohnung für das Straf- und Verwaltungsverfahren essentiell.
- Neben den gesetzlichen Vorgaben ist es selbstverständlich auch möglich, individuelle Abrechnungsmethoden, wie Pauschalhonorar oder Festsetzung eines Stundensatzes zu treffen.
Welche Abrechnungsmethode für Sie in Frage kommt, hängt vom konkreten Fall ab und informieren wir Sie gerne in einem individuellen Gespräch über mögliche Kosten.
Rechtsschutzversicherung
Als Inhaber einer Rechtsschutzversicherung können Sie unter Beachtung der Versicherungsmodalitäten gänzlich von anfallenden Kosten im Zuge einer rechtlichen Angelegenheit befreit sein. Dazu bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
- Umgehende Schadensmeldung an Ihren Versicherer (sollte eine Schadensmeldung gemäß den Versicherungsmodalitäten zu spät erfolgen, kann es zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes kommen).
- Bekanntgabe der Versicherungsdaten an uns (spätestens beim ersten Termin sollten Sie uns den Namen Ihres Versicherungsunternehmens und Ihre Polizzennummer bekannt geben). Alle weiteren Schritte in Bezug auf Ihre Rechtsschutzversicherung können sodann von uns gesetzt werden.
Erstberatung
Für kurze Erstgespräche stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne kostengünstig zur Verfügung. Wir bitten dafür um vorherige Terminvereinbarung.